Mittelstufenkonzept

Allgemeines zur Stufe

Die Klassenverbände der Klassenstufen M1 bis M4 bilden die Mittelstufe.

In der Mittelstufe werden die Entwicklungen und Förderungen aus den ersten Schuljahren aufgegriffen, in handlungsorientierten und alltagsrelevanten Zusammenhängen weiter gefördert und zum selbständigen Lernen und zum Wissenserwerb angewendet. Diese alters- und entwicklungsgemäßen Lern- und Arbeitstechniken bereiten zunehmend auf den Unterricht in der Abschlussstufe vor.

In der Entwicklungsphase vom Kind zum Jugendlichen ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Förderung der Selbstständigkeit und des eigenverantwortlichen Handelns besonders wichtig.
Dazu gehören:

  • Auseinandersetzung mit der eigenen Person
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
  • Freundschaft
  • Partnerschaft
  • Sexualität
  • Freizeitgestaltung
  • Nutzung öffentlicher Einrichtungen
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Selbstversorgung

Organisation

Nach Abschluss der Klasse G5 werden die Schüler_innen sowie die Quereinsteiger_innen von anderen Schulen (z.B. aus dem Gemeinsamen Lernen der Grundschulen) zu Mittelstufenschüler_inne_n.
In der Regel werden nach der Grundstufe mit Beginn der Mittelstufe die Klassen neu gebildet, die von neuen Klassenteams unterrichtet und gefördert werden.

Die Klassen werden weiterhin leistungsheterogen zusammengesetzt. Dabei sollen je Klasse möglichst zwei Bildungsgänge berücksichtigt werden:
Lernen – Geistige Entwicklung
Lernen – Schwerstbehindert (nach A. Fröhlich)
Geistige Entwicklung – Schwerstbehindert (nach A. Fröhlich)

Darüber hinaus werden Aspekte wie Verhaltensauffälligkeiten, Selbständigkeit, Arbeitsverhalten, individuelle Persönlichkeiten, soziale Kontakte berücksichtigt.
Um den sonderpädagogischen Erfordernissen gerecht zu werden, können daher einzelne Schüler_innen auch während der Mittelstufenzeit im Einzelfall die Klassenzugehörigkeit noch wechseln.
Für einzelne Schüler (z.B. Bildungsgang Hauptschule) werden mögliche individuelle Lösungsansätze geboten.

Die Förderung von Schüler_inne_n mit Schwerbehinderungen (nach A. Fröhlich) ist Bestandteil des Klassenunterrichtes. Zusätzlich zur Teilnahme an den Klassenaktivitäten werden zeitliche und personelle Ressourcen eingesetzt, durch die  individuelle Förderungen in Fachräumen (Musikraum, Snoezelenraum, Bewegungsbad, Psychomotorikraum, Dunkelraum, etc.) oder im Bereich der Unterstützten Kommunikation ermöglicht werden.

Innere und äußere Differenzierung
Im Unterricht in der Klassengemeinschaft werden alle Formen der inneren Differenzierung eingesetzt, um dem individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf des/der einzelnen Schüler_in gerecht zu werden. Darüber hinaus können auch jahrgangs- und mittelstufenübergreifende Kooperationen stattfinden.

Stundentafel
Grundsätzlich orientiert sich die Stundentafel an den einzelnen Bildungsgängen der jeweiligen Schülergruppen.
Darüber hinaus gibt es in der Mittelstufe folgende Regelungen:
Mathematik (4 Stunden) wird leistungsdifferenziert in jahrgangsstufeninternen Gruppen angeboten. Zeitgleich gibt es ein Förderangebot für alle schwerstbehinderten Schüler_innen der Mittelstufe.
Englisch (3 Stunden) wird auf Beschluss der Klassenkonferenz für die Schüler_innen im Bildungsgang Lernen angeboten.
Sport
Schwimmen
Werken (2 Stunden) ggf. klassenübergreifend in allen Klassen der Mittelstufe.
Hauswirtschaft
Zusätzlich gibt es jahrgangsübergreifende Förderangebote für alle schwerstbehinderten Schüler_innen der Mittelstufe.

Kooperation Schule - Elternhaus

Die besondere Entwicklungsphase vom Kind zum Jugendlichen, in der sich die Schüler_innen der Mittelstufe befinden, erfordert gerade in der Zusammenarbeit mit den Eltern eine besondere Berücksichtigung.
Die in der Pubertät übliche und für die gesamte Familie wichtige Loslösung vom Elternhaus wird nach den individuellen Bedürfnissen und Notwendigkeiten durch gezielte Information über mögliche außerfamiliäre Hilfsangebote und Institutionen gefördert (z.B. Kurzzeitpflege).


Folgende Themen sind für diese Entwicklungsphase relevant und daher für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern in der Mittelstufe zu berücksichtigen:

  • Selbständigkeit und Selbstverantwortung
  • Aufbau von Kontakten zu Gleichaltrigen
  • Ablösung vom Elternhaus
  • altersgemäße Freizeitgestaltung
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
  • Körperpflege
  • Sexualerziehung (Pubertät, Freundschaft und Liebe, Empfängnisverhütung)
  • Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Menschen mit Behinderung

Aus den aufgelisteten Themen werden mit den Eltern und Erziehungsberechtigten gemeinsame Entwicklungsziele entwickelt und verfolgt. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler und die Eltern unterstützt und gestärkt.

Vereinbarungen/vereinbarte Aktivitäten

In der ersten Mittelstufenkonferenz des Schuljahres werden die Termine für die gemeinsamen Aktivitäten der Mittelstufe für das Schuljahr festgelegt.


Vereinbarte Aktivitäten sind:

  • Mittelstufenbegrüßungsfeier
  • Karnevalsfeier (Programmpunkt-Gestaltung der M2)
  • Theaterpädagogisches Projekt Klasse M3
  • Teilnahme an der Schülerdisco ab Klasse M4
  • Mittelstufengottesdienst
  • Schwimm- und Sportfeste
  • Besuch der Jugendverkehrsschule
  • evtl. Projektwoche/Projekttag
  • Klassenfahrt

Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der Mittelstufe. Die zunehmende Dauer der Klassenfahrten erstreckt sich zum Ende der Mittelstufe in der Regel bis zum einwöchigen Aufenthalt.