Kooperation mit Eltern

Für die Förderung der Schülerinnen und Schüler ist eine gute Kooperation mit den Erziehungsberechtigten eine wesentliche Voraussetzung.

Wir sehen Eltern als ‚Experten’ für ihr Kind, die von früh auf mit ihrem Kind und seiner Behinderung und der bisherigen Förderung vertraut sind. Das familiäre Umfeld ist bestimmend für den außerschulischen Alltag des Kindes und Jugendlichen, während in der Regenbogenschule der größte Teil des aktiven Tages verbracht wird.

Die Erziehungsberechtigten haben selbstverständlich maßgebliche Entscheidungsbefugnisse in den Angelegenheiten ihres Kindes (Sorgerecht und –pflicht), aber benötigen oft auch Hinweise auf Hilfen und gemeinsame Beratungen mit den Mitarbeiter*innen der Regenbogenschule.

Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes beteiligen sich die Eltern an der Gremienarbeit (Klassen- und Schulpflegschaft, Schulkonferenz) und haben so Gestaltungsmöglichkeiten für die schulischen Belange ihrer Kinder.

 

Kooperation Schule/Elternhaus - auf einen Blick...

Informations- und Kooperationsangebote für Eltern an der Regenbogenschule:

  • Informationstreffen vor / zur Einschulung
     
  • Klassenpflegschaftsabende
     
  • Schulpflegschaftsabende
     
  • Elternsprechtage
     
  • Hausbesuche
     
  • Elterngespräche nach Bedarf
     
  • Telefonate
     
  • Mitteilungshefte
     
  • Elternbriefe
     
  • Klassenveranstaltungen mit Eltern, z.B. Frühstück, Einladungen zum Mittagessen, Grillen, Ausflüge, Theateraufführungen, Adventsfeier
     
  • Schulveranstaltungen
     
  • Einbeziehung der Eltern bei Schulfesten, Tag der offenen Tür
     
  • Teilnahme der Elternvertreter an Stufenkonferenzen
     
  • Schulzeitung (Regenbogenpost) als Informationsschrift und Einblick in das Schulleben
     
  • Homepage mit Informationen, z.B. Stufenkonzepten...
     
  • vereinzelt Einbeziehung von Eltern bei Unterrichtsveranstaltungen wie Schwimmen oder Unterrichtsgängen
     
  • Hospitationsmöglichkeiten der Eltern in Unterricht und Therapie
     
  • intensiver Austausch zwischen Eltern und Schule, in der Grund-, Mittel- und Abschlussstufe zur Abstimmung grundlegender Förderziele und –möglichkeiten der SchülerInnen
     
  • an der Entwicklungsphase der Pubertät und ihren Entwicklungsaufgaben orientierte Elternarbeit zur Unterstützung der Eltern und der SchülerInnen unter besonderer Berücksichtigung der Themen
    • Selbständigkeit und Selbstverantwortung
    • Aufbau von Kontakten zu Gleichaltrigen
    • Ablösung von den Eltern
    • altersgemäße Freizeitgestaltung
    • Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
    • Körperpflege
    • Sexualerziehung (Pubertät, Freundschaft und Liebe, Empfängnisverhütung)
    • Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Menschen mit Behinderung
       
  • Informationstreffen in der Mittelstufe zu verschiedenen Themen, z.B. gezielte Information über mögliche außerfamiliäre Hilfsangebote und Institutionen (wie Kurzzeitpflege)
     
  • Begleitung der jugendlichen SchülerInnen, ihrer Eltern/ Familien bzw. Erzieher in der Lebensphase des Erwachsenwerdens durch
    • Unterricht und Erziehung zur Eigenverantwortung und Verselbständigung
    • Anleitung zur größtmöglichen Eigenständigkeit in Pflege und Therapie
    • Erstellung von Entwicklungsplänen, Vereinbarung und Verfolgen von Zielen,
    • Inanspruchnahme von externen Fachleuten und Beratungseinrichtungen z.B. Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst, Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnberatung, Pro Familia, ...)
       
  • Information und Beratung v.a. zu
    • außerschulischen Hilfsangeboten,
    • Ausbildungs- und beruflichen Beschäftigungsmöglichkeiten,
    • Wohnmöglichkeiten und möglichst selbständigem Leben nach dem Auszug
      aus dem Elternhaus / Kinderheim