Informationen zum AO-SF

(Wechsel des Förderortes - gilt auch für Übergänge nach GL)

 

Der Ablauf eines AO-SF zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs orientiert sich i.d.R. an folgendem Ablauf:


Abklärung in der bisherigen (Förder-)Schule:

  • In der bisherigen Schule wird intern zwischen Eltern und LehrerIn/Schulleitung die Frage einer anderen Beschulung besprochen.
  • Dies sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen, möglichst ein halbes Jahr vor dem geplanten Wechsel, in akuten Fällen natürlich auch schneller.


Kontaktaufnahme mit der Regenbogenschule:

  • Rechtzeitig wird über die LehrerIn/Schulleitung der bisherigen Schule mit der Regenbogenschule Kontakt aufgenommen (kollegiale Beratung), ob die Regenbogenschule grundsätzlich geeignet sein kann.
  • Parallel dazu können auch die Eltern Kontakt aufnehmen (z.B. Informationsbesuch/Gespräch in der Regenbogenschule).

 

förmliche Bearbeitung:

  • Das Verfahren zum Wechsel des Förderortes (oder auch des Förderschwerpunktes) wird eingeleitet, Beteiligung der Schulaufsicht.
  • Besuch des Schülers in der bisherigen Schule durch eine Lehrkraft der Regenbogenschule
  • Austausch förmlicher Inhalte (Gutachten, Zeugnisse, Befunde, AO-SF-Verfügung und entsprechende Unterlagen), ...
  • ggf. Verabredungen über Schulbesuch auf Probe o.ä.
  • klare Aussagen zum Lernleistungsstand, zum Schulleistungsniveau und den mit dem Wechsel des Förderortes/-schwerpunktes verbundenen Erwartungen und Möglichkeiten, wenn nötig auch Tests
  • Verabredung über konkrete Umstände der Antragstellung/Antragsbegründung, Feststellungen zum neuen Förderort/-schwerpunkt
  • Abstimmung der Empfehlung mit den Eltern


Schulamt:

  • Das für den bisherigen Schulort zuständige Schulamt erhält die Unterlagen und entscheidet, ob dem Wechsel des Förderortes/-schwerpunktes zugestimmt wird.
  • Ggf. wird vorab das Schulamt über die Planung und mögliche Einzelschritte informiert.
  • Eltern und beteiligte Schulen erhalten eine schriftliche Information vom Schulamt


Anmeldung:

  • Nach Erhalt des Bescheides melden die Eltern ihr Kind an der Schule (z.B. Regenbogenschule) an.
  • Die weiteren Einzelheiten werden verabredet.